Wenn ein Tarifvertrag einen Zusatzurlaub für gesundheitsgefährdende Arbeiten vorsieht und dabei der Begriff „sonsige giftige Stoffe“ verwendet wird, kommt es auf die gesetzlichen Bestimmungen an. Lesen Sie weiter im Download.
Extraurlaub bei Arbeiten mit Gefahrstoffen
Wenn ein Tarifvertrag einen Zusatzurlaub für gesundheitsgefährdende Arbeiten vorsieht und dabei der Begriff „sonsige giftige Stoffe“ verwendet wird, kommt es auf die gesetzlichen Arbeitsschutzbestimmungen an.