München. Die neuen Logistik-AGB sollen am 30. März der Öffentlichkeit präsentiert werden. Aus dem der VerkehrsRundschau vorliegendem Entwurf lässt sich bereits die Richtung der Endfassung ablesen. Derzeit feilt noch der Arbeitskreis um den Bremerhavener Professor Thomas Wieske am Feinschliff (wir berichteten in VR 8). Im Wesentlichen haben sich die Macher der Logistik-AGB im Entwurf auf das bereits geltende AGB-Recht gestützt. So ändert sich offenbar nichts an den Rechten und Pflichten bei Betriebsübergang, der Aufrechnung oder der Zurückbehaltung. Auch das Pfandrecht- oder Zurückbehaltungsrecht des Spediteurs soll – zumindest nach dem Entwurf – nicht über das geltende gesetzliche Recht hinausgehen. Im Entwurf der Logistik-AGB ist dagegen eine Haftungshöchstgrenze von 20.000 Euro pro Schadensfall und maximal 500.000 Euro pro Jahr vorgeschlagen. Mehr zu den neuen AGB lesen Sie in der VR10. In der aktuellen Ausgabe der VerkehrsRundschau finden Sie auch die kompletten AGB in der Entwurfsfassung. (aru/wa)
Exklusiv: Die neuen Logistik-AGB
Streitfall Haftungshöchstgrenze: Hier liegen die wesentlichen Änderungen der Logistik-AGB