Münster. Das bedeutet, dass alle Europaletten mit dem Einbrand der polnischen Eisenbahn PKP, die nach dem 1. Mai 2004 hergestellt wurden, nicht mehr im Europalettenpool tauschbar sind. Im Gegenteil – alle Europaletten mit dem Zeichen PKP, die nach dem 1. Mai hergestellt wurden, gelten als Markenfälschungen und werden von der European Pallet Association (EPAL) mit Hilfe der Zollbehörden und der Polizei aus dem Verkehr gezogen und vernichtet. Alle Europaletten mit dem Einbrand der PKP, die vor dem 1. Mai 2004 unter Lizenz der PKP hergestellt wurden, sind weiterhin im Europalettenpool tauschfähig, sofern sie der verbindlichen Baunorm UIC 435-2 entsprechen. In einer ersten Stellungnahme der in Münster ansässigen Gütegemeinschaft Paletten (GPAL), dem deutschen Ableger der EPAL, begrüßte GPAL-Geschäftsführer Thomas Ulitzsch diese Entscheidung der UIC ausdrücklich als einen weiteren wichtigen Schritt innerhalb der Qualitätsoffensive des Europalettenpools. „Endlich“, so Ulitzsch, wurden die lange überfälligen Konsequenzen aus der Tatsache gezogen, dass unzählige polnische Europaletten minderer Qualität mit Billigung der PKP den Europalettenpool störten. Er erinnerte daran, dass die EPAL schon 1991 als Reaktion auf die nicht normgerecht hergestellten Europaletten aus Osteuropa gegründet wurde, weil schon damals absehbar gewesen sei, dass u.a. die PKP weiterhin mehr oder weniger willkürlich Herstellungslizenzen verteilte, ohne dass die Europaletten auch durch sie kontrolliert wurden. Die Entscheidung der UIC wird, so der Geschäftsführer, schon kurzfristig weitere positive Auswirkungen auf die Qualität im Europalettenpool haben und den Europalettenpool, dem mit über 300 Millionen Paletten größten freien Palettenpool der Welt, für viele Logistiker noch attraktiver machen.
Europaletten: Polnische Eisenbahn verliert EUR-Vergaberecht
Die internationale Eisenbahnunion UIC hat der polnischen Eisenbahn PKP die Rechte zur Vergabe des markenrechtlich geschützten Zeichens „EUR“ auf Paletten zum 30. April 2004 entzogen.