BRÜSSEL. Lkw- oder Busfahrer dürfen ausgelassene wöchentliche Ruhezeiten nicht auf unbestimmte Zeit aufschieben. Die nicht eingehaltene Ruhezeit kann nur in die Folgewoche übertragen werden, muss dann aber zusammen mit der fälligen Ruhezeit dieser laufenden Woche in einem Stück genommene werden. Das ist der Kern eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in der Rechtssache C-193/99 gegen den britischen Busfahrer Graeme Edgar Hume. Der EuGH berief sich dabei auf die Lenk- und Ruhezeiten-Verordnung 3820/85. Sie bestimmt eine wöchentliche Ruhezeit von 45 zusammenhängenden Stunden, die unter bestimmten Bedingungen reduziert werden kann. Die Kürzung allerdings muss nahtlos an die Ruhezeit der folgenden Woche angehängt werden. Das EuGH-Urteil geht auf die Bitte eines britischen Gerichtes nach einer "Vorabentscheidung" zurück. (VR/jk)
EuGH-Urteil zur Fahrer-Ruhezeit
Lkw- oder Busfahrer dürfen ausgelassene wöchentliche Ruhezeiten nicht auf unbestimmte Zeit aufschieben