Luxemburg/Innsbruck. Die Sperrung der österreichischen Inntalautobahn für bestimmte Lastwagen im Jahr 2002 wird vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) voraussichtlich für unrechtmäßig erklärt. In einem am Donnerstag vorgelegten Rechtsgutachten des EuGH-Generalanwaltes heißt es, das Fahrverbot habe wegen seiner unzulänglichen Vorbereitung und der kurzen Frist zur Einführung des Verbots gegen EU-Recht verstoßen. Das höchste EU-Gericht folgt in seinen Urteilen üblicherweise dem Antrag des Generalanwaltes. Österreich hatte 2002 wegen Überschreitung des geltenden Grenzwertes für Stickstoffoxid ein Fahrverbot auf dem 46 Kilometer langen Teilstück der Inntalautobahn zwischen Kufstein und Innsbruck verhängt. Dieses galt unter anderem für LKW, die Abfälle, Steine, Getreide oder PKW beförderten. Die Inntalautobahn ist vor allem für Deutsche der wichtigste Zubringer zur Brenner-Autobahn nach Italien. Nach Ansicht des Generalanwaltes war das Fahrverbot nicht von den Luftqualitätsrichtlinien der EU gedeckt. Es behindere eindeutig den freien Warenverkehr. Das Fahrverbot sei jedoch vor allem wegen der Art, in der es vorbereitet worden sei, unrechtmäßig. Es sei nicht erkennbar, dass die österreichischen Behörden andere, weniger einschneidende Maßnahmen geprüft hätten. Vor allem hätte den betroffenen Wirtschaftsbereichen mehr Zeit zur Anpassung gegeben werden müssen. Die Tiroler Landesregierung wertete das Gutachten am Donnerstag als „Teilerfolg“ für Tirol. Die Kritik des Generalanwaltes beziehe sich nur auf die schnelle Einführung des Fahrverbots und die fehlende Absprache mit den Nachbarn, heißt es in einer Pressemitteilung. Der Grundsatz, bestimmte Güter von der Straße zu verbannen, werde dagegen nicht angezweifelt. (dpa/sb)
EuGH-Generalanwalt: Tiroler Autobahnsperrung unrechtmäßig
Österreich droht eine Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof: Fahrverbote sind zu kurzfristig eingeführt worden