Brüssel. Die EU-Mitgliedsstaaten sollen in ihren Seehäfen und Meeresgewässern verpflichtend auf die Einhaltung von sozialen Mindeststandards für Seeleute achten. Das hat das Europaparlament in Straßburg entschieden. Maßstab für die Kontrollen sollen die Bestimmungen des Seearbeitsübereinkommens der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) sein.
Das Übereinkommen wurden 2006 formuliert und soll am 20. August 2013 international in Kraft treten. Es sichert weltweit einheitliche Mindestanforderungen für die Arbeit von Seeleuten auf Schiffen zu. Unter anderem werden Mindestanforderungen für Beschäftigungsbedingungen, Unterkünfte, Ernährung und medizinische Betreuung formuliert. „Die Einhaltung dieser internationalen Vorgaben kann in Zukunft für jedes Schiff, das einen EU-Hafen anläuft, überprüft werden“, zeigt sich Gesine Meißner (FDP), verkehrspolitische Sprecherin der Liberalen im Europaparlament, zufrieden.
Abgestimmt wurde im EU-Parlament über einen Kompromiss, der zuvor informell zwischen Parlament und den EU-Mitgliedsstaaten ausgehandelt worden war. Er ergänzt das bestehende EU-Gesetz zur Hafenstaatskontrolle. „Wir haben in den Kompromissverhandlungen darauf geachtet, dass sich bestehende Standards in Europa nicht verschlechtern“, sagt der Brite Brian Simpson (Labour Party), Vorsitzender des Verkehrsausschusses im EU-Parlament. Er fordert die 15 EU-Mitgliedsstaaten, die das IAO-Abkommen noch nicht unterzeichnet haben, dazu auf, dies jetzt schnell nachzuholen. Diese Länder sind laut Simpson Deutschland, Österreich, Großbritannien, Belgien, Tschechien, Estland, Ungarn, Irland, Italien, Litauen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien und Kroatien. Der Bundestag hatte in seiner Sitzung am 16. Mai einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Seearbeitsübereinkommen angenommen. (kw)