Brüssel. Da das Europäische Parlament (EP) bereits für die Neufassung der Eurovignetten-Richtlinie 1999/62 votiert hat, kann das Mautgesetz nun verabschiedet werden. Es wird 2006 in Kraft treten und ab 2008 angewendet. Dann können EU-Staaten streckenbezogene Wegegebühren für LKW über zwölf Tonnen erheben. Ab 2012 werden Kleinlaster ab mehr als 3,5 Tonnen einbezogen. Die Direktive gilt auch für Busse mit mehr als acht Fahrgastsitzen. Die Wegegebühr ist nicht auf das Transeuropäische Verkehrsnetz (TEN) beschränkt. Sie darf auch erhoben werden auf parallel dazu verlaufenden Straßen, die als Ausweichrouten dienen könnten. Variiert werden kann sie nach Verkehrsdichte, Tages- oder Jahreszeit. Eine Zweckbindung der Mauteinnahmen für den Verkehrssektor wird nicht vorgeschrieben, sondern nur empfohlen. In ökologisch sensiblen Bergregionen sind Mautzuschläge erlaubt, mit denen Projekte für alle Transportmodi querfinanziert werden dürfen. Nach zweieinhalb Jahren Tauziehen gelang auch eine Einigung auf die Dritte Führerschein-Richtlinie. Da auch das EU-Parlament Zustimmung signalisiert hat, könnte sie nach der Annahme im EP-Plenum noch 2006 verabschiedet werden. Nach den jetzt beschlossenen Regeln beginnt dann ab 2012 eine Übergangsfrist von zwanzig Jahren für den Umtausch der alten Fahrerlaubnis in ein EU-weites Plastikmodell im Kreditkartenformat. Nach der spätestens im Jahr 2032 abgeschlossenen Umtauschaktion können sich die EU-Länder national für eine Gültigkeitsdauer des neuen Dokuments zwischen zehn und fünfzehn Jahren entscheiden. Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee, der den Konsens mitinitiiert hatte, zeigte sich vor allem über die Bestimmung gegen den "Führerscheintourismus" erfreut: Hat ein EU-Land eine Fahrerlaubnis eingezogen, darf kein anderes EU-Land dafür eine neue ausstellen.
EU-Rat: Einigung bei Maut- und Führerscheinrichtlinie
Die EU-Verkehrsminister haben heute in Brüssel mehrheitlich die neue Mautrichtlinie bestätigt und einstimmig den Richtlinienentwurf für einen EU-einheitlichen Führerschein angenommen.