Brüssel. Betrug und Manipulation mit dem digitalen Fahrtenschreiber soll nun EU-weit ein Riegel vorgeschoben werden. Deshalb hat die EU-Kommission Maßnahmen zur „Entdeckung und Verhinderung“ von Missbrauch des elektronischen Tachografensystems zur Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten von Berufskraftfahrern angenommen. Bisher war es in leichten Nutzfahrzeugen technisch nicht möglich, das EU-Kontrollgerät voll funktionstüchtig zu installieren. Nun soll dies durch den Einsatz bauartgeprüfter Spezialadapter für die KFZ-Klassen M1 und N1 möglich werden. Außerdem werden die Mitgliedstaaten durch Änderungen der EG-Kontrollrichtlinie 2006/22 zur Entwicklung von Ausrüstungen und Software verpflichtet, die zur Analyse der im Digitacho gespeicherten Daten verwendet werden können. Vorgegeben werden auch Leitlinien für nationale Kontrollbehörden „zum optimalen Vorgehen bei der Überprüfung von Fahrzeugen und Kontrollgeräten auf der Straße, in Unternehmen oder in Werkstätten“. Die Kommission ist überzeugt, ihr Maßnahmenpaket werde die Arbeit der Kontrolleure zur Ermittlung und Verhinderung einer Täuschung des Tacho-Systems „erheblich verbessern und zugleich die Unannehmlichkeiten und Zeitverluste für gesetzestreue Transportunternehmen und Fahrer auf ein Mindestmaß beschränken“. LKW und Busse, die unter die EG-Lenk- und Ruhezeiten-Verordnung 561/2006 fallen und erstmals nach dem 1. Mai 2006 in Betrieb genommen wurden, müssen mit elektronischen Fahrtenschreibern ausgerüstet sein. (dw)
EU geht gegen Digitacho-Betrug vor
Europa schreibt nationalen Kontrollbehörden Leitlinien vor: Manipulation des Kontrollgeräts erschweren