Brüssel. Einen Bürokratieabbau im Transportsektor plant das Europäische Parlament (EP). Einstimmig hat der EP-Verkehrsausschuss den Abbau von Transportbürokratie durch Straffung der EU-Verordnung Nr. 11 über die Beseitigung von Diskriminierungen im Güterverkehr gebilligt. Das Gesetz von 1960 – aktualisiert durch die Verordnung 3626/84 – verpflichtet Unternehmer im Straßen-, Schienen- und Binnenschifffsverkehr auf einem Begleitpapier zu Angaben über Beförderungsbedingungen ihrer Länder. Der Ausschuss befürwortete in erster Lesung den Vorschlag der EU-Kommission, zur Beseitigung unnötiger Verwaltungslasten überholte Vorschriften oder Dopplungen zu streichen. Dazu gehören Daten über Wege und Art der Fracht, zurückgelegte Entfernungen, Grenzübergänge und Kosten. Die Kommission erwartet administrative Erleichterungen für 300.000 Betriebe im LKW-Verkehr, 7000 Unternehmen in der Binnenschifffahrt und hundert Bahnunternehmen. Den Jahresnutzen schätzt sie auf 160 Millionen Euro. Vorrang erhalten soll künftig der Frachtbrief. Er ist bereits laut Genfer UNO-Übereinkommen von 1956 über den Beförderungsvertrag für den internationalen Straßengüterverkehr vorgeschrieben, genutzt von allen EU-Staaten außer Malta. (dw)
EU für Abbau von Frachtbürokratie
EU-Parlamentarier wollen unnötige Vorschriften beseitigen und Transportunternehmer entlasten