EU-Kraftfahrer, die in einem anderen Unionsland schuldlos in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, sollen problemloser entschädigt werden. So das Anliegen einer 5. Richtlinie zur Kfz-Haftpflichtversicherung, an deren Entwurf die EU-Kommission arbeitet. Beabsichtigt ist ein Einheitsminimum von 350.000 Euro je Person zur Deckung der Personenschäden und von 100.000 Euro für Sachschäden. Die Versicherungen müssten innerhalb von drei Monaten nach Eingang des Antrags ein Angebot unterbreiten oder begründen, warum sie dazu nicht in der Lage sind. Alle EU-Staaten hätten dafür zu sorgen, dass jedes Fahrzeug mit Standort auf ihrem Territorium haftpflichtversichert ist. Ende Mai 2000 war die 4. Richtlinie verabschiedet worden. Danach müssen die Haftpflichtversicherungen eines EU-Staates ab Mitte 2002 auch in den anderen 14 EU-Ländern vertreten sein. (vr/dw)
EU bereitet neues Kfz-Haftpflichtgesetz vor
Regelung sieht 350.000 Euro je Person für Personenschäden und100.000 Euro für Sachschäden vor