Berlin/Potsdam. Die Ermittlungen gegen Brandenburgs früheren Verkehrsminister Hartmut Meyer (SPD) wegen des Verdachts der Veruntreuung öffentlicher Gelder und Korruption sind eingestellt worden. Anlass für das Verfahren waren Meyers plötzlicher Rücktritt im September 2003 und der Abschluss eines Beratervertrages mit der Deutschen Bahn AG, nachdem sein Ministerium mit dem Unternehmen einen milliardenschweren Vertrag abgeschlossen hatte. In keinem Fall habe sich der Verdacht bestätigt, teilte die Staatsanwaltschaft Neuruppin am Mittwoch mit. Das Land Brandenburg hatte während Meyers Amtszeit Ende 2002 ohne Ausschreibung einen umstrittenen Zehn-Jahres-Vertrag mit der Bahn im Volumen von knapp zwei Milliarden Euro geschlossen. Als der Politiker laut Staatsanwaltschaft im Juli des folgendes Jahres mit Bahn-Vorstand Klaus Daubertshäuser ein Vorgespräch über seinen späteren Beratervertrag führte, habe er bereits daran gedacht, sein Ministeramt aufzugeben. Genau an seinem 60. Geburtstag, am 18. September 2003, trat Meyer schließlich nach zehnjähriger Amtszeit zurück. Seinen Beratervertrag mit der Bahn AG schloss er den Angaben zufolge am 10. Februar dieses Jahres – rückwirkend zum 1. Januar 2004 – ab. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass Meyer und Daubertshäuser schon zum Zeitpunkt der Vorbereitung beziehungsweise des Abschlusses des Bahnvertrages über den späteren Beratervertrag sprachen. (dpa)
Ermittlungen gegen Brandenburges Ex-Verkehrsminister Meyer wurden eingestellt
Verdacht der Veruntreuung öffentlicher Gelder hat sich "in keinem Fall" bestätigt