Hamburg. „Der DSLV empfiehlt die Logistik-AGB zur verbindlichen Verwendung im Geschäftsverkehr“, das gab DSLV-Präsident Manfred Boes heute in Hamburg bekannt. Es bleibe den Vertragspartnern aber unbenommen, vom Inhalt dieser Empfehlungen abweichende Vereinbarungen zu treffen, ergänzte Boes. Parallel zur Veröffentlichung der Logistik-AGB hat Münchener Versicherungsmakler Oskar Schunk in Hamburg einen dazu passenden Versicherungsschutz vorgestellt. Die Prämie für die Versicherung soll sich für Speditionen mit einem Jahresumsatz bis zwei Millionen Euro auf 1250 Euro pro Jahr belaufen. Höhere Jahresumsätze bedingen auch höhere Prämien. Die ausformulierten Versicherungsbedingungen sollen in den kommenden vier Wochen veröffentlicht werden. „Diese Logistik-AGB gelten für alle logistischen (Zusatz-)Leistungen, die nicht von einem Verkehrsvertrag nach Ziffer 2.1 der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) – soweit vereinbart – oder von einem Fracht-, Speditions- oder Lagervertrag erfasst werden, jedoch vom Auftragnehmer im wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem solchen Vertrag erbracht werden“, heißt es im Paragrafen 1 zum Anwendungsbereich. Als Beispiel für logistische Leistungen benennen die Logistik-AGB unter anderem die Auftragsannahme, Warenprüfung, Montage oder auch Informationsmanagement. Die Logistik-AGB finden Sie in der Gesamtfassung kostenlos zum Download unter http://www.ilrm.de Eine Konzeption zu den Versicherungsbedingungen der Schunck-Gruppe finden Sie unter http://www.schunck.de im Bereich News.
DSLV empfiehlt Logistik AGB
Der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) hat heute in Hamburg die Anwendung der neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für logistischen Zusatzleistungen (Logistik-AGB) empfohlen.