Berlin. „Um dem Datenschutz Rechnung zu tragen, darf der Unternehmer seinen Fahrern die Unternehmenskarte nicht aushändigen, um von unterwegs einen Datentransfer aus dem Massespeicher des digitalen Kontrollgeräts zu bewerkstelligen.“ So lautet die eindeutige Antwort des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung auf eine Anfrage der VerkehrsRundschau. Fahrer, die in Besitz der Unternehmenskarte sind, hätten damit die Möglichkeit auch Daten von Kollegen einzusehen, die auf demselben Fahrzeug eingesetzt werden. Dies verletze den Datenschutz, so die Meinung des Ministeriums. Mehrere Anbieter haben technische Lösungen entwickelt mit deren Hilfe die im Massenspeicher des Kontrollgeräts gespeicherten Daten auch von unterwegs heruntergeladen werden können. Über Mobilfunk werden die Daten an einen zentralen Server oder die Firmenzentrale geschickt. Um den Auslesevorgang zu ermöglichen, muss der Fahrer allerdings eine mitgeführte Unternehmenskarte am Gerät stecken. Die Authentifizierung mittels Unternehmenskarte ist grundsätzlich notwendig, um Daten aus dem Massenspeicher herunterzuladen. Wie das Ministerium weiter mitteilt, wurde diese Problematik anlässlich der Einführung des digitalen Kontrollgerätes mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz erörtert. Er habe sich in diesen Fällen ebenfalls gegen eine Verwendung der Unternehmenskarte durch die Fahrer ausgesprochen. Welche Konsequenzen sich für Unternehmen ergeben, die solche Lösungen dennoch einsetzen, teilte das Ministerium nicht mit. (diwi)
Digi-Tacho: Unternehmenskarten nicht an Fahrer ausgeben
Datenschutz hat für Bundesverkehrsministerium Priorität: Unternehmerkarte ermöglicht Fahrern Einsicht in geschützte Daten