Deutschland droht Klage vor dem EuGH

19.10.2004 15:11 Uhr

Bundesregierung in Verzug bei der Umsetzung zweier EU-Richtlinie zur technischen Nutzfahrzeugkontrolle in nationales Recht

Brüssel. Die EU-Kommission will gegen Deutschland und drei weitere Unionsländer vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) klagen, weil sie zwei neue EU-Gesetze zur technischen Nutzfahrzeug-Kontrolle nicht fristgemäß bis 1. Januar dieses Jahres in nationales Recht übernommen haben. Der Bundesrepublik und Luxemburg wird dies für die Richtlinie 2003/27 vorgeworfen. Sie soll die technische Kfz-Überwachung für Lkw, deren Anhänger und Busse an den technischen Fortschritt anpassen und damit die acht Jahre alte Richtlinie 1996/96 aktualisieren. Frankreich hat laut EU-Behörde keine Umsetzung der Prüf-Richtlinie 2003/26 gemeldet. Dänemark ignoriere sogar beide Gesetze. Sie betreffen die Überprüfung wesentlicher Sicherheits- und Umweltaspekte wie Schadstoffausstoß und Tempobegrenzer. In einem Mahnschreiben wird den Regierungen eine letzte Frist von zwei Monaten eingeräumt, um das Versäumte nachzuholen. (dw)

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