Brüssel. Die EU-Kommission will gegen Deutschland und drei weitere Unionsländer vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) klagen, weil sie zwei neue EU-Gesetze zur technischen Nutzfahrzeug-Kontrolle nicht fristgemäß bis 1. Januar dieses Jahres in nationales Recht übernommen haben. Der Bundesrepublik und Luxemburg wird dies für die Richtlinie 2003/27 vorgeworfen. Sie soll die technische Kfz-Überwachung für Lkw, deren Anhänger und Busse an den technischen Fortschritt anpassen und damit die acht Jahre alte Richtlinie 1996/96 aktualisieren. Frankreich hat laut EU-Behörde keine Umsetzung der Prüf-Richtlinie 2003/26 gemeldet. Dänemark ignoriere sogar beide Gesetze. Sie betreffen die Überprüfung wesentlicher Sicherheits- und Umweltaspekte wie Schadstoffausstoß und Tempobegrenzer. In einem Mahnschreiben wird den Regierungen eine letzte Frist von zwei Monaten eingeräumt, um das Versäumte nachzuholen. (dw)
Deutschland droht Klage vor dem EuGH
Bundesregierung in Verzug bei der Umsetzung zweier EU-Richtlinie zur technischen Nutzfahrzeugkontrolle in nationales Recht