Bonn. Die Deutsche Post ist von sich aus nicht zu Lockerungen beim Briefmonopol bereit und muss mit einer Zwangsverfügung des Bundeskartellamts rechnen. Die Post sehe sich in dem Konflikt im Recht, machte ein Sprecher am Freitag in Bonn deutlich. Dabei geht es um so genannte postvorbereitende Tätigkeiten wie das Einsammeln und Vorsortieren von Briefen unter 100 Gramm. Das Kartellamt hatte die Post wegen der Behinderung und Benachteiligung von Konkurrenten in diesem Bereich bereits Anfang November abgemahnt und ihr eine Untersagung angedroht. Mit einer endgültigen Entscheidung des Kartellamts wird voraussichtlich im Januar gerechnet. Die Post hat nach einer verlängerten Frist noch bis 15. Dezember Zeit für ihre Stellungnahme. Da die Post von sich aus nichts an ihrem Verhalten ändern will, läuft alles auf eine endgültige Untersagung durch die Wettbewerbhüter hinaus. Das Kartellamt hatte die Argumentation der Post in der Abmahnung bereits verworfen. Eine Untersagung würde für die Post härtere Konkurrenz und Umsatzverlust bedeuten. Auch die EU-Kommission in Brüssel hat in dieser Sache ein Verfahren gegen die Post eröffnet. (dpa)
Deutsche Post nicht zu Lockerungen bei Briefmonopol bereit
Kartellamt entscheidet voraussichtlich Ende Januar über „postvorbereitende“ Tätigkeiten bei Briefen unter 100 Gramm – mit Verfügung gegenüber der Post wird gerechnet