Bonn. Mit einem Spruch im Eilverfahren durch das OLG Düsseldorf sei in Kürze zu rechnen. Bei dem Streit geht es um so genannte postvorbereitende Tätigkeiten wie das Abholen, Vorsortieren und Einliefern von Briefen unter 100 Gramm. Die Post hat auf dem Briefsektor noch bis Ende 2007 ein weit reichendes, staatlich geschütztes Monopol. Sie beansprucht dieses Monopol unter Berufung aus das deutsche Postgesetz auch für diesen strittigen Bereich. Durch die Entscheidung des Kartellamts solle die Exklusivlizenz der Post im Briefbereich zum Teil vorzeitig außer Kraft gesetzt werden, sagte Zumwinkel. Dies würde die Post bei voller Wirksamkeit des Wettbewerbs jährlich bis zu 200 Millionen Euro an Einnahmen kosten. Auf Arbeitsplätze umgerechnet bedeute dies die Vernichtung von mehr als 600 Arbeitsplätzen im Briefsektor. Die Post halte sich an alle gesetzlichen Vorgaben, die ihr auch Pflichten beim Angebot für Kunden auferlegten, betonte Zumwinkel. "Es ist deshalb im Gegenzug nur recht und billig, dass auch wir Planungssicherheit verlangen können, und dass die uns gesetzlich zugesicherte Exklusivlizenz nicht eingeschränkt wird." Die Post muss nach der Kartellamts-Entscheidung der vergangene Woche ihren Konkurrenten künftig beim Abholen und Einliefern von Briefen ähnliche Rabatt-Vorteile gewähren wie ihren eigenen Großkunden.
Deutsche Post klagt im Wettbewerbsstreit gegen Kartellamt
Die Deutsche Post hat gegen die Verfügung des Bundeskartellamts, bei der Briefbeförderung mehr Wettbewerb zuzulassen, Klage eingereicht. Die Klage richte sich gegen den angeordneten Sofortvollzug der Entscheidung, sagte Post-Vorstandschef Klaus Zumwinkel in Bonn.