Die Deutsche Post AG streitet seit Dienstag vor dem Landgericht Hannover um die Nachzahlung von Portogebühren im Wert von rund 6,3 Millionen Mark (3,22 Millionen Euro). Hintergrund ist das so genannte "Remailing". Abrechnungen für die Bahncard mit Visa-Kreditkartenfunktion sollen 1995 und 1996 über den Umweg ins Ausland nach Deutschland zurückgeschickt worden sein. Die Citicorp Card Operations GmbH (Nordhorn), eine Tochterfirma der Citibank, soll so laut Klage von den deutlich niedrigeren Gebühren in den Niederlanden profitiert haben. Die Deutsche Post hat nach ihrer Auffassung mit dem Verteilen und Zustellen der Briefe in Deutschland jedoch den Löwenanteil der Arbeit erledigt - wurde aber nicht angemessen bezahlt. Generell ist sie laut Weltpostvertrag verpflichtet, Sendungen aus dem Ausland zuzustellen. Pro Brief erhielt sie von dem niederländischen Partner aber nur etwa die Hälfte des deutschen Inlandsportos von damals einer Mark. Um diese Differenz kämpft die Post. Sie sieht ihre Rechtsauffassung durch den Weltpostvertrag gedeckt, der auch Ausnahmen von der Zustellpflicht vorsieht - unter anderem, wenn Briefe in «großer Zahl» über das Ausland nach Deutschland geschickt werden. Der Europäische Gerichtshof entschied zudem im Jahr 2000, dass der Deutschen Post in bestimmten Fällen der Differenzbetrag zusteht. (vr/dpa)
Deutsche Post kämpft vor Gericht um entgangenes Porto
Forderungen in Höhe von 6,3 Millionen Mark aus Remailing-Zustellungen