Berlin. Der neue Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Schaar, hat Überlegungen innerhalb der Innenministerkonferenz (IMK) abgelehnt, den Straßenverkehr aus Gründen der Kriminalitätsbekämpfung stärker zu überwachen. Der IMK liegt ein Konzept vor, das die Kennzeichen aller vorbeifahrenden Verkehrsteilnehmer an ausgewählten Knotenpunkten scannen und mit dem Fahndungscomputer im Bundeskriminalamt vergleichen will. Ist ein Kennzeichen gefälscht, das Auto als gestohlen gemeldet oder der Halter zur Fahndung ausgeschrieben, löst der Rechner Alarm aus. So sollen gestohlene LKW und PKW sowie gesuchte Personen ausfindig gemacht werden. Solche Maßnahmen seien nur in Einzelfällen bei konkretem Tatverdacht erlaubt, betonte Schaar. Die Strafprozessordnung reiche dafür nicht aus. Auch wenn Kennzeichen, die keine Fahndungshinweise enthielten, sofort wieder gelöscht würden, bestehe das Problem, dass eine "Infrastruktur aufgebaut wird, die weit tiefer gehende Eingriffe ermöglicht". Schaar hatte kürzlich angekündigt, er werde diese Messlatte auch bei dem geplanten Mautsystem anlegen. (vr/jök.)
Datenschützer gegen Big Brother auf deutschen Straßen
Aufzeichnen von Kennzeichen und Abgleich mit Computer sei nur in Einzelfällen erlaubt