Chef und Chefin dürfen Jeans verbieten. Der Arbeitgeber ist kraft seines Direktionsrechts befugt, dem im Verkauf tätigen Arbeitnehmer zu untersagen, in Gegenwart von Kunden in Jeans, Turnschuhen mit offenem Kragen, ohne Krawatte und ohne Sakko aufzutreten. Das Outfit muss dem vom Arbeitgeber festgelegten Charakter des Produkt entsprechen. Dazu gibt es auch Gerichtsurteile. Die wichtigsten Regeln für Frauen und Männer finden Sie in unserem Sonderteil Business Kleidung in der heutigen Magazin-Ausgabe von LOGISTIK inside (06/02).
Business Knigge: Kleidung
In unserer Freitagsserie "Business Knigge" heute ein Tipp zum Thema "Kleidung" von Susanne Helbach-Grosser, Trainerin für Umgangsformen.