Ein entsprechendes Gesetzesvorhaben hat das Bundeskabinett aktuell beschlossen, wie das Bundeswirtschaftsministerium in Berlin mitteilte. Es geht dabei um die Umsatzsteuerbefreiung von sogenannten Teilleistungen, also Geschäftskunden-Briefen – etwa von Banken und Versicherungen. Seit 2024 sind die Deutsche Post und einige kleine Wettbewerber von der Steuerpflicht befreit, manche Wettbewerber hingegen nicht. Die geplante Maßnahme werde gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Wettbewerber ermöglichen, erklärte das Bundeswirtschaftsministerium.
Fiskus erwartet Mehreinnahmen
Ein weiterer Grund für das Vorhaben dürfte die Hoffnung auf Mehreinnahmen für den Fiskus sein, früheren Angaben zufolge könnte der Bund durch die Neuregelung pro Jahr 115 Millionen Euro pro Jahr bekommen. Nach Einschätzung von Wettbewerbern der Post könnte die Summe auch deutlich höher ausfallen. Die Deutsche Post hingegen hält die geplante Umsatzsteuer-Pflicht für rechtswidrig. Die Folgen wären kontraproduktiv, heißt es vom Bonner Logistiker. „Briefe insbesondere von Banken, Versicherungen und der öffentlichen Hand würden unnötig verteuert und damit der Wechsel zu digitalen Alternativen zusätzlich beschleunigt.“
Briefwettbewerber sehen Gesetzesvorhaben positiv
Das würde das strukturelle Problem des Briefmarktes beschleunigen, so die Deutsche Post: „Die Mengen sinken weiter, während die Kosten für die flächendeckende Infrastruktur und die Löhne steigen.“ Dadurch werde jeder einzelne Brief perspektivisch teurer und die Finanzierung des Universaldienstes immer schwieriger. Die Post ist ein Universaldienstleister, sie muss überall in Deutschland Sendungen zustellen und Briefkästen betreiben. Solche Pflichten hat die Konkurrenz nicht.
Die kleinen Briefwettbewerber der Post werteten das Vorhaben der Bundesregierung hingegen positiv. Damit werde der Weg zu fairen Wettbewerbsbedingungen im Briefmarkt frei, sagte der Vorsitzende des Bundesverbandes Briefdienste, Walther Otremba.
Laufzeitvorgabe wird abgemildert
Das aktuelle Gesetzesvorhaben, das noch in den Bundestag kommt, enthält auch positive Nachrichten für die Deutsche Post. Denn eine sogenannte Laufzeitvorgabe soll abgemildert werden: Bislang muss die Post 99 Prozent der heute eingeworfenen Briefe nach vier Werktagen zugestellt haben. Dieser Wert soll zwar auch künftig gelten. Allerdings wird eine Ausnahmeklausel eingearbeitet: Sendungsmengen, die wegen höherer Gewalt nicht befördert werden konnten, werden bei der Berechnung dieses Prozentwerts nicht eingezogen.
Die Abschwächung dieser Regel ist auch finanziell gut für die Post, weil sie dadurch bestimmte Vorhaltekosten nicht schultern muss.