Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes beschlossen. Danach sollen die einzelnen Landesregierungen ermächtigt werden, die Zulassung eines Kraftfahrzeuges davon abhängig zu machen, ob der Fahrzeughalter seine Kraftfahrzeugsteuerschulden beglichen hat. Der Fahrzeugschein soll nur noch ausgehändigt werden, wenn alle Kfz-Steuerschulden bezahlt sind oder eine Einzugsermächtigung erteilt wurde. Der Beschluß kam auf Initiative Berlins zustande, wo die Rückstände bei der Kfz-Steuer überdurchschnittlich hoch sind. Sie beliefen sich Ende August auf rund 37,6 Millionen Mark. In Einzelfällen handele es sich um sehr geringe Beträge, so dass der Kosten- und Personaleinsatz in keinem Verhältnis zur Höhe der einzutreibenden Kfz-Steuer pro Fall stehe, erklärte die Senatsverwaltung für Finanzen in Berlin mit. Der Gesetzentwurf wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die ihn innerhalb von sechs Wochen an den Bundestag weiterleiten muss. (vr/jök)
Bundesrat verlangt Änderung des Kfz-Steuerrechts
Kfz-Zulassungen abhängig von der Begleichung von Kfz-Steuerschulden