Berlin. Der Bundesrat hat mit rotrotgrüner Mehrheit das Postgesetz abgelehnt, das die Wettbewerbsbedingungen auf dem Postmarkt optimieren sollte. Nordrhein-Westfalens Wirtschaftsminister Garrelt Duin (SPD) sprach von einem „Irrweg“, der die Sicherstellung eines leistungsfähigen Universaldienstes nicht gewährleisten könne. Zu befürchten sei eine nachlassende Qualität der flächendeckenden Postuniversaldienstleistung von der die Verbraucher betroffen wären. Das von Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) vorgelegte Gesetz sei reine Klientelpolitik zu Lasten der Deutschen Post AG, der der Zugang zum attraktiven Massengeschäft erschwert werden solle. Er habe auch kein Verständnis wenn Wettbewerber der Post Löhne zahlten, von denen niemand leben könne, sagte Duin. Wirtschafts-Staatssekretär Peter Hintze (CDU) entgegnete, es gehe um eine Verstärkung der Missbrauchsaufsicht für die Bundesnetzagentur. Eine faire Entlohnung der Beschäftigten bei der Post und ihren Wettbewerbern sei selbstverständlich. Insofern beschreite die Bundesregierung einen „Königsweg“. Der Gesetzentwurf sollte zusätzliche Wachstums- und Beschäftigungsimpulse freisetzen. Die Stärkung des Wettbewerbs sollte vor allem die Marktzutrittschancen für mittelständische Unternehmen verbessern. Nach dem Willen Röslers soll die Deutsche Post, um Dumpingpreise zu unterbinden, ihre Briefzustellverträge mit Großkunden künftig der Bundesnetzagentur zur Genehmigung vorlegen – und zwar vorab. Bislang konnten Konkurrenten wie Pin oder TNT nur im Nachhinein klagen, falls sie sich als Opfer eines unlauteren Verdrängungswettbewerbs betrachteten.
Höhere Bußgelder bei Verkehrsverstößen
Außerdem hat die Länderkammer höhere Bußgelder für zahlreiche Verkehrsverstöße abgesegnet. Nach der Neufassung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften steigt die Strafe für das unerlaubte Telefonieren am Steuer von 40 auf 60 Euro. Gleiches gelte für Verstöße gegen die Winterreifenpflicht. Zugleich billigte der Bundesrat letzte Details der Reform der Flensburger Verkehrssünderdatei von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU ). Die eigentliche Reform war schon im Juli von Bundestag und Bundesrat gebilligt worden. Sie sieht unter anderem vor, dass Strafpunkte nur noch für sicherheitsrelevante Verstöße vergeben werden und das System insgesamt gestrafft wird. Die Änderungen gelten ab Mai 2014.
Gesetz zur Eindämmung von Werkverträgen
Des Weiteren verlangt der Bundesrat eine Gesetzesänderung zur Eindämmung von Werkverträgen in der Industrie und der Dienstleistungsbranche. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die zuständigen Behörden leichter als bisher auf die Verlängerung der Genehmigung für Werksvertragsbeschäftigte verzichten können. Zudem sieht der Entwurf ein stärkeres Mitspracherecht der Betriebsräte vor. Der beschlossene Gesetzentwurf wird dem neuen Bundestag zur Beratung vorgelegt, der sich nach der Wahl am Sonntag konstituieren wird. jök.