Berlin. Die Befugnisse der zuständigen Landesbehörden sollen gestärkt und der Zollverwaltung ausgebaut werden. Diese sollen künftig das Recht erhalten, bei Verdacht auf Schwarzarbeit Geschäftsräume und Grundstücke des Arbeit- beziehungsweise Auftraggebers zu betreten und zu kontrollieren. Ebenfalls soll ein Betretungs- und Kontrollrecht für die Räumlichkeiten Dritter, die verdächtige Personen beschäftigen, geschaffen werden. Durch diese Maßnahmen sollen Handwerk und Gewerbe vor Wettbewerbsverzerrungen durch Schwarzarbeit besser geschützt werden. Um bereits die Anbahnung von Schwarzarbeit zu verhindern, soll der Bußgeldtatbestand der unlauteren Werbung in den Medien wieder in das Schwarzarbeits-Bekämpfungsgesetz eingeführt werden. (dpa/aru)
Bundesrat intensiviert Kampf gegen Schwarzarbeit
Die Länderkammer beschloss am Mittwoch in Berlin, verstärkt gegen die Schwarzarbeit vorzugehen. Ein Entwurf wurde im Bundestag eingebracht