Die Bundesregierung darf die Länder nicht anweisen, eine Bundesstraße in eine Landstraße herabzustufen. Eine an Schleswig-Holstein gerichtete Anweisung des Bundes, die dem Land einseitig die Kosten für den Straßenunterhalt aufbürdete, hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Montag als verfassungswidrig erklärt. Der Bund habe damit seine Zuständigkeit überschritten, urteilten die Richter des Zweiten Senats. In dem Streit ging es um ein parallel zur Autobahn verlaufendes Teilstück der Bundesstraße 75 zwischen Lübeck und Bad Oldesloe. Das Urteil hat jedoch auch für andere Bundesländer Bedeutung, den bundesweit sind von dem Konzept noch 4700 parallel zu Autobahnen verlaufende Staßenkilometer betroffen. Die Kosten, die damit auf die Länder übergehen würden, werden mit 235 Millionen Mark beziffert. (dpa)
Bund darf Bundesfernstraßen nicht einseitig herabstufen
Bundesverfassungsgericht erklärt Weisung an Schleswig-Holstein für verfassungswidrig