Brüssel/Belgien. Die deutschen Vorschriften für Organisationen zur technischen KFZ-Überwachung verstoßen nach Ansicht der EU-Kommission gegen die Niederlassungsfreiheit. Deshalb hat sie in einem letzten Mahnschreiben gefordert, diese Regeln dem EU-Recht anzupassen. Kommt innerhalb von zwei Monaten keine befriedigende Antwort, droht der Bundesrepublik eine Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH). Beanstandet werden die Bedingungen zur Anerkennung der Prüforganisationen in der Anlage 8b der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO). Danach müssen sie Anforderungen erfüllen wie die Mitgliedschaft von mindestens 60 selbstständigen, hauptberuflich tätigen KFZ-Sachverständigen, die Mitgliedschaft und/oder Beschäftigung von bis zu 30 Sachverständigen als Prüfingenieure sowie die Niederlassung der Organisation im Gebiet ihrer staatlichen Anerkennung. Nach Auffassung der EU-Behörde verstoßen diese Auflagen gegen den im EG-Vertrag verankerten Grundsatz der Niederlassungsfreiheit. Sie meint, dass auch weniger restriktive Maßnahmen die Verkehrssicherheit garantieren würden. (dw)
Brüssel: Deutsche KFZ-Prüfer überreglementiert
Eine Chance für kleine Prüfbetriebe: EU-Kommission mahnt mehr Konkurrenz bei der technischen Überwachung an