Bonn. Nach eigener Mitteilung hat die Deutsche Post erste Teilleistungsverträge mit so genannten Briefkonsolidierern geschlossen und ist damit dem Sofortvollzug einer Verfügung des Bundeskartellamtes vom Februar gefolgt. Danach soll die Deutsche Post Dienstleistern bei gleichen Volumen dieselben Rabatte auf das Porto einräumen wie Großkunden, wenn sie Briefe mehrerer Absender einsammeln und zur Versendung vorbereiten. In ihrer offiziellen Erklärung betont die Deutsche Post, dass sie dabei alle Konsolidierer gleich behandle. Exklusive oder bevorzugte Kooperationen werde es nicht geben. Auch besondere Lizenzmodelle seien nicht vorgesehen. Die Deutsche Post behalte sich zudem vor, die gewährten Rabatte zurückzufordern, sobald die Verfügung des Bundeskartellamtes in der Hauptsache aufgehoben würde. Hierüber werde das Oberlandesgericht Düsseldorf voraussichtlich in einigen Monaten entscheiden. Die Deutsche Post halte unverändert daran fest, den Teilzugang für Konsolidierer als einen Verstoß gegen ihre Exklusivlizenz zu sehen, und bleibe bei der Ansicht, zu einer Gewährung gesetzlich nicht verpflichtet zu sein. (tbu)
Briefmarkt: Deutsche Post schließt erste Teilleistungsverträge
Private Briefdienstleister im Bereich der postvorbereitenden Leistungen erhalten Volumenrabatte, die die Post allerdings gegebenenfalls zurückfordern will