Düsseldorf. Der Streit um die Besteuerung von Biodiesel geht möglicherweise vor das Bundesverfassungsgericht. Nach Medienberichten planen vier Biodieselhersteller eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe. Ein Rechtsgutachten im Auftrag des Verbands der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB) komme zu dem Schluss, die Anhebung der Steuern für Biodiesel nach dem Energiesteuergesetz sei verfassungswidrig. „Sowohl Grundrecht auf Berufsfreiheit sowie Eigentumsgarantie sind verletzt worden“, heißt es demnach in dem Gutachten. Der Gesetzgeber verstoße gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes, indem er 2005 völlig unerwartet die im Mineralölsteuergesetz mindestens bis Ende 2009 vorgesehene Steuerbegünstigung aufhob. „Das Handeln des Gesetzgebers ist ebenso ruinös wie willkürlich.“ Die Unternehmen Biopetrol Industries, Eco Motion, Petrotec und Verbio bereiteten deshalb eine Verfassungsbeschwerde vor. Diese müssten sie bis zum Monatsende einreichen, weil dann das Energiesteuergesetz ein Jahr lang in Kraft ist und die Beschwerdefrist ausläuft. Das Energiesteuergesetz wurde am 1. August 2006 verabschiedet und sieht einen schrittweisen Abbau der Steuervorteile für Biodiesel vor. Herkömmlicher Dieselkraftstoff wird mit 47 Cent pro Liter besteuert. Die Steuern für Biodiesel liegen derzeit bei neun Cent pro Liter. Bis 2008 soll der Steuersatz für Biodiesel auf 15 Cent pro Liter steigen, ab 2012 ist dann der volle Mineralölsteuersatz vorgesehen. Die Biodieselhersteller sehen sich damit ihrer Geschäftsgrundlage beraubt. Die Unternehmen hätten sich mit ihren Kalkulationen auf den Markt eingestellt, und dann seien die Marktbedingungen plötzlich geändert worden. Laut Biokraftstoffverbandes ist der Umsatz der Biokraftstoffhersteller im ersten Quartal 2007 um bis zu 40 Prozent eingebrochen. Viele Anbieter stünden vor dem Aus. (dpa/sb)
Biodieselhersteller wollen in Karlsruhe klagen
Höhere Steuern auf Biosprit laut Gutachter verfassungswidrig: Biokraftstoffverbände bereiten Klage vor