Berlin. Die Bundesregierung will per Gesetz eine Grundqualifikation und die Weiterbildung der Fahrer im Güterkraft- und im gewerblichen Personenverkehr verbindlich regeln. Es gehe um die Umsetzung einer Richtlinie des Europäischen Parlaments, das „Handlungsbedarf im Sinne eines rationellen Kraftstoffverbrauchs, eines defensiven Fahrstils und einer insgesamt verbesserten Verkehrssicherheit „ sieht, heißt es im Gesetzentwurf. Demnach müssten ab September 2009 rund eine Million Fahrer im Speditionswesen alle fünf Jahre eine Weiterbildung von 35 Stunden nachweisen. Darüber hinaus hätten rund 70.000 Fahrer im Güterverkehr jährlich eine Grundqualifikation zu erbringen. Die Bundesregierung veranschlagt die Weiterbildungskosten für die Unternehmen über einen Zeitraum von fünf Jahren auf zwischen 900 und 1500 Millionen Euro. Das Gesetz sieht drastische Geldstrafen bis zu 20.000 Euro vor, für den Fall einer Berufsausübung ohne vorgeschriebene Qualifikation. Mit dem Gesetzesvorhaben wird die Ausbildung zum Berufskraftfahrer gefördert, da diese die Grundqualifikation bereits beinhaltet. Laut Gesetzentwurf sei mit der Umsetzung der EU-Richtlinie auch die Hoffnung verknüpft, „bei jungen Menschen das Interesse für den Beruf des Kraftfahrers oder der Kraftfahrerin zu wecken. (jök/sb)
Bildungspflicht für LKW-Fahrer
Bundesregierung setzt EU-Richtlinie um: Verpflichtende Qualifizierung bedeutet Milliardenkosten für Transportbranche