Frankfurt/Main. Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) hat die EU-Kommission aufgefordert, die geltende Bußgeldpraxis in Luxemburg zu prüfen. Wie der Verband in einer Pressemitteilung schreibt, dürfen im Großherzogtum Luxemburg Fahrzeuge über 3,5 Tonnen im Transitverkehr nur bestimmte, genau vorgeschriebene Autobahnstrecken benutzen. Begründet werde diese Vorschrift damit, dass sie der Verkehrssicherheit und dem Verkehrsfluss diene. Der BGL weist darauf hin, dass selbst das kurzzeitige Verlassen der Transitstrecke, beispielsweise um Autohöfe oder sonstige Einrichtungen nutzen zu können, rechtswidrig sei und mit Geldbußen geahndet würde. Nach Ansicht des Verbandes dürfen verkehrslenkende Maßnahmen der EU-Mitgliedstaaten jedoch nicht zur Beschränkung des freien Warenverkehrs führen oder Gebietsfremde diskriminieren. In dieser Hinsicht sei das luxemburgische Fahrverbot rechtlich bedenklich, glaubt der BGL. Aus diesem Grunde habe man die Europäische Kommission aufgefordert, den Sachverhalt zu prüfen. (diwi)
BGL geht gegen Transitregelung in Luxemburg vor
Verkehrslenkende Maßnahmen und Bußgeldpraxis sind nach Ansicht des Verbandes rechtlich bedenklich. Fahrzeuge über 3,5 Tonnen müssen in Luxemburg vorgeschriebene Routen nutzen und dürfen die Strecke nicht verlassen.