Die Klägerin, ein Versicherungsunternehmen, war von einem ihrer Versicherungsnehmer, dessen Wagen bei einem Unfall Totalschaden erlitten hatte, in Höhe von 100.000 Euro in Anspruch genommen worden. Der Unfall ereignete sich wegen eines Reifenplatzers an dem Fahrzeug. Die Schadenssume klagte die Versicherung aber erfolgreich bei dem Gebrauchtwagenhändler ein, bei dem der Versicherungsnehmer das Auto acht Monate vorher gekauft hatte. Denn der Händler hätte erkennen müssen, dass die von ihm montierten Reifen schon zu alt waren, da sie schon seit zwei Jahren nicht mehr produziert worden waren. Bundesgerichtshof 11. Februar 2004 Aktenzeichen: VIII ZR 386/02 Sachverhalt und Details zu dieser Entscheidung finden Sie in der Verkehrs-Rundschau 21/04.
BGH: Gebrauchtwagenhändler muss Reifenalter prüfen
Reifenplatzer wegen Überalterung war vermeidbar