Berlin. Feinstaub belastet die Berliner Luft seit Anfang Januar immer wieder so stark, dass der zulässige Jahresgrenzwert bereits Mitte März erreicht ist. Deshalb sieht sich der Autofahrerclub ADAC in seiner Einschätzung bestätigt, dass auch die zweite Phase der Umweltzone und damit einhergehende Fahrverbote nichts Wesentliches zur Luftverbesserung in der Hauptstadt beitragen. Der Club unterstützt nach eigenen Angaben vom Montag die Berufungsverfahren mehrerer Autofahrer, die mit ihren Klagen gegen die Umweltzone in erster Instanz gescheitert waren. Seit Jahresbeginn dürfen in der Berliner Innenstadt nur noch Autos mit grüner Feinstaubplakette fahren. Allerdings gibt es Ausnahmen. Die hohe Zahl der Überschreitungen zum jetzigen Zeitpunkt belege deutlich, dass die Umweltzone nur den Autofahrern schade, die keine grüne Plakette oder einen Rußfilter bekommen hätten, erklärte Joachim Kosack, Vorstand für Technik des ADAC Berlin-Brandenburg, am Montag. Den Feinstaubanteil senke die Umweltzone nicht. Allerdings hätten auch die 25.000 Tonnen Streumittel, die in diesem Winter gestreut wurden, Feinstaub erzeugt. Nach geltender EU-Richtlinie darf die Luftbelastung nur an maximal 35 Tagen im Jahr einen Wert von 50 Nanogramm Feinstaub pro Kubikmeter überschreiten. In Berlin sind die 35 Überschreitungstage schon jetzt erreicht und zwar nach Angaben des Umweltbundesamtes an einer Messstation am Mariendorfer Damm (Tempelhof). Kurz vor dem Jahresgrenzwert stehen auch die Messstationen Frankfurter Allee in Friedrichshain (33 Überschreitungstage), Schildhornstraße in Steglitz (32 Tage) und Silbersteinstraße in Neukölln (31 Tage), obwohl seit Jahresbeginn nur Autos mit abgasärmeren Motoren in die Umweltzone fahren dürfen. Berlins Umweltsenatorin Katrin Lompscher (Linke) sieht eine wesentliche Ursache für die vielen Überschreitungen in der Inversionswetterlage dieses strengen Winters. Die Senatorin habe natürlich recht, erklärte Kosack. Feinstaub werde durch Wind und Wetter in die Stadt getragen, in der Regel aus fernen Industrieanlagen, der Landwirtschaft und aus anderen Quellen. Der Staub werde aber eben nur zu einem ganz geringen Teil vom Auto aufgewirbelt. Dies habe ein im Auftrag des ADAC entstandenes Gutachten von Prof. Detlev Möller (Technische Universität Cottbus) schon vor drei Jahren belegt. Das Berliner Verwaltungsgericht hatte im vergangenen Dezember Klagen mehrerer Autofahrer, die vom ADAC unterstützt worden waren, gegen die Umweltzone abgewiesen. Die nächste Instanz ist nun das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. (dpa)
Berlin: ADAC sieht sich in Kritik an Umweltzone bestätigt
ADAC: Fahrverbote tragen nichts Wesentliches zur Luftverbesserung bei / Unterstützung für Klagen von Anwohnern