Behördenwegweiser für Lebensmittelunternehmen

25.01.2005 16:28 Uhr

Lebensmittelhersteller und -händler müssen ihre Geschäftsprozesse laufend an neue Gesetze, Verordnungen und Standards anpassen. Dabei ist eine aktive Kooperation mit den zuständigen Behörden notwendig. Orientierung im Zuständigkeitsdschungel soll ein so genannten Behördenwegweiser, den das Softwareunternehmen SoftM im Internet zum Download bereitgestellt hat.

München. Seit Anfang des Jahres ist die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 der Europäischen Union – auch General Food Law genannt – in wichtigen Punkten in Kraft getreten. Danach müssen Lebensmittelunternehmen (Zulieferer, Hersteller, Händler) gegenüber der behördlichen Lebensmittelüberwachung nachweisen können, dass sie über "geeignete Systeme und Verfahren" zur Sicherstellung von "Rückverfolgbarkeit" (Art. 18) und "effizientem Rückruf" (Art. 19-20) verfügen. Kann dieser Nachweis nicht geführt werden, ist die Behörde berechtigt, Maßnahmen zu ergreifen, die bis zur Übernahme der Betriebsführung reichen können. Weitere Vorschriften für Herstellung und Vertrieb von Lebensmitteln ergeben sich aus den EU-Verordnungen über gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel (VO EG) 1829/2003 und 1830/2003), in denen u.a. die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) geregelt sind. Bei der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen empfiehlt sich eine enge Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden. So lässt sich klären, wie die Lebensmittel-überwachung in der Praxis gehandhabt wird und welche "Systeme und Verfahren" im Detail erwartet werden. Durch Offenheit gegenüber der Behörde kann im Schadensfall, wenn etwa eine problematische Charge ausgeliefert wurde, zusammen mit der Behörde ein "stiller Rückruf" organisiert werden. Dazu muss die Behörde wissen, ob das Unternehmen über eine funktionierende Rückverfolgung verfügt, mit der sich die ausgelieferten Artikel einer Charge exakt ermitteln lassen. Auf diese Weise lässt sich der Imageschaden verhindern, den ein öffentlicher Rückruf verursachen würde. Zur Förderung der Zusammenarbeit mit den Behörden hat SoftM einen "Behördenwegweiser" erstellt, der zum Download auf http://www.softm.com bereitsteht. Dieser soll Unternehmen dabei unterstützen, die Anforderungen aus den EU-Verordnungen und nationalen Gesetzen proaktiv in Kooperation mit den zuständigen Behörden umzusetzen. Der Wegweiser erklärt die Struktur der Lebensmittelüberwachung in Deutschland. In einer Behördenübersicht ist aufgelistet, welche Behörden in der betreffenden Region jeweils zuständig sind. Weiterhin steht auf www.softm.com einen "Chargenleitfaden" zur Verfügung, in dem zentrale Fragen zusammengestellt sind, mit denen sich Lebensmittelunternehmen im Zusammenhang mit der Chargenrückverfolgung (CRV) beschäftigen müssen. SoftM stellt die Chargenrückverfolgung in den Rahmen eines umfassenden Risiko- und Chancen-Managements. Ziel ist es, durch ganzheitliche Betrachtung nicht nur die an das Unternehmen gestellten Anforderungen zu erfüllen, sondern auch die damit verbundenen Chancen und möglichen Wettbewerbsvorteile zu realisieren. Der Chargenleitfaden bietet eine Leitlinie zur Konzeption von CRV-Projekten, bei denen die Unternehmensbereiche Qualitätssicherung, Produktion und Logistik, IT/Datenverarbeitung, Vertrieb und Beschaffung, Controlling und Risikomanagement einzubeziehen sind.

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