Karlsruhe. Das Briefmonopol der Deutschen Post AG, das 2007 ausläuft, ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Das Bundesverfassungsgericht wies in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss die Beschwerden von sechs Konkurrenten zurück, die darin eine Verletzung ihrer Berufsfreiheit sahen. Nach den Worten der Karlsruher Richter stellt die Exklusivlizenz der Post für Briefe den Übergang vom Monopol zum Wettbewerb im Postsektor sicher. Die Regelung sei zeitlich befristet und solle einen abrupten Systemwechsel vermeiden. Per Gesetz war der Post eine Lizenz für Briefe bis zu 100 Gramm bis 2005 und für Briefe bis 50 Gramm bis 2007 eingeräumt worden. Dagegen waren sechs Zeitungsvertriebsorganisationen vor das höchste deutsche Gericht gezogen. Aus ihrer Sicht soll mit der Privilegierung der Post einzig deren Aktienkurses gestärkt werden. Konkurrenten würden auf ein Marktsegment verwiesen, in dem sie keine flächendeckende Infrastruktur aufbauen könnten. Der Erste Senat hält die Übergangsregelung dagegen für gerechtfertigt. Der Gesetzgeber sei davon ausgegangen, dass eine einseitige Öffnung des deutschen Marktes die Post einem ungleichen Wettbewerb mit ausländischen Anbietern aussetzen würde. Konkurrenten würden sich den lukrativen Marktsegmenten zuwenden und der Post die nicht Gewinn bringenden Geschäftsbereiche überlassen. Dadurch wäre die – im Grundgesetz geforderte – flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Postdienstleistungen gefährdet. (vr/dpa)
Befristetes Briefmonopol der Post ist verfassungsgemäß
Bundesverfassungsgericht weist Beschwerde zurück