Berlin/Düsseldorf. Im Gespräch mit dem „Handelsblatt“ (Mittwoch) sagte Biedenkopf, das Ziel des Bundes, die Bahn beim Umgang mit dem Netz zu überwachen, lasse sich so einfacher verwirklichen als bei einem Übergang des Eigentums an der Infrastruktur an den Staat. Der CDU-Politiker, der im aktuellen Tarifkonflikt bei der Bahn um die Beschäftigungssicherung der Mitarbeiter zum Schlichter ernannt worden war, schlägt vor, Bund und Bahn sollten sich in einem Vertrag darauf einigen, dem Bund unter bestimmten Voraussetzungen ein Rückkaufrecht für das Netz einzuräumen. Eine solche Call-Option könne der Bund dann ausüben, wenn er mit der Bewirtschaftung der Schieneninfrastruktur durch die Bahn nicht einverstanden sei. So erreiche der Bund die Möglichkeit einer kontinuierlichen Kontrolle, die nicht an einen Eigentumsübergang gebunden sei. Wie Biedenkopf in der Zeitung beschreibt, ließe sich eine Call-Option als konkretes, mehrstufiges Verfahren unter Einbeziehung der Regulierungsbehörde vertraglich vereinbaren. Es sei aber „eher unwahrscheinlich“, dass es wirklich jemals zu einer Rückkaufforderung käme, sagte er: „Die Existenz der Call-Option wird in der Regel bereits die gewünschten Wirkungen haben, sie ist eher Ultima Ratio.“ Ein derartiger Vertrag ließe sich relativ schnell verfassen und würde den Börsengang der Bahn nicht verschieben. Bei einer Trennung der Eigentumsverhältnisse sieht Biedenkopf dagegen „langwierige und streitbefangene Rechtsfragen auf Bund und Bahn zukommen“.
Bahn-Schlichter Biedenkopf gegen Trennung von Netz und Betrieb
In der Diskussion um die Privatisierung der Bahn hat sich der frühere sächsische Ministerpräsident Kurt Biedenkopf (CDU) für den Erhalt des integrierten Konzerns in der bestehenden Form, also mit Netz und Betrieb unter einem Dach, ausgesprochen.