Köln. Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat auf die erweiterten gesetzlichen Aufgaben hingewiesen, die den BAG-Beamten durch die Änderungen des Güterkraftverkehrsgesetzes zum 9. September obliegen. Die Änderungen betreffen vor allem die Durchführung der technischen Unterwegskontrollen und die Kontrolle der Ladungssicherung. Das BAG ist nun befugt, im Falle von festgestellten Verstößen die Weiterfahrt des Fahrzeuges so lange zu untersagen, bis der Mangel beseitigt ist. Dies hatten Experten bereits seit Jahren gefordert, schreibt der BAG in einer aktuellen Mitteilung. Vorrangiges Ziel des "Ersten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes" sei es laut BAG, die gesetzlichen Vorschriften an die Regelungen der Europäischen Union über eine einheitliche Fahrerbescheinigung für den Einsatz von Fahrpersonal aus Drittstaaten anzupassen. Ferner regelt das Gesetz die Vorschriften über die Haftpflichtversicherung für den gewerblichen Güterkraftverkehr neu. Unternehmer sind verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 600.000 Euro je Schadensereignis abzuschließen. (diwi)
BAG erhält erweiterte Kontrollbefugnisse
Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes passt Vorschriften an EU-Gesetzgebung an. BAG-Beamten haben dadurch noch mehr Kontrollmöglichkeiten.