Hier muss von Fall zu Fall geprüft werden, ob das Fahrzeug unter eine der in § 18 FPersV genannten Ausnahmen fällt. Im Zweifelsfall ist es sinnvoll, bei der zuständigen Behörde nachzufragen.
Ausnahmen von § 18 FPersV – Kfz-Neuanschaffungen
Werden Fahrzeuge ab 2,8 t zGM neu angeschafft und es ist ein Kontrollgerät verbaut, stellt sich die Frage, ob dieses genutzt werden muss. (Die Benutzung ist ja mit erheblichen Kosten verbunden).