„Arsch!“ – keine Kündigung
Urteile Die fristlose Kündigung eines LKW-Fahrers, der einen Kunden mehrfach als „Arschloch“ beschimpfte, ist unwirksam. Seit sechs Jahren war der Kläger bei dem beklagten Unternehmen als Kraftfahre...
Urteile Die fristlose Kündigung eines LKW-Fahrers, der einen Kunden mehrfach als „Arschloch“ beschimpfte, ist unwirksam. Seit sechs Jahren war der Kläger bei dem beklagten Unternehmen als Kraftfahre...