Stuttgart. "Die Summen der Abfindungen könnten sich erhöhen", sagte der Präsident des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg, Johannes Peter Francken, den "Stuttgarter Nachrichten" (Donnerstagsausgabe). Der Arbeitsrichter begründet seine Einschätzung mit der geplanten Streichung von Steuerfreibeträgen für Abfindungen. Bisher waren maximal 11.000 Euro der Abfindungszahlung steuerfrei. Nach Plänen der großen Koalition soll dieser Betrag ab Januar kommenden Jahres auf Null gesenkt werden. Daher sinke die Bereitschaft der Arbeitnehmer, sich auf ein freiwilliges Ausscheiden einzulassen. Damit entstehe ein Druck auf die Arbeitgeber, ihre Abfindungsangebote zu erhöhen. Francken wies gegenüber der Zeitung darauf hin, dass es durch die geplanten Neuregelungen schwieriger werde, gütliche Einigungen bei Kündigungsschutzklagen zu erzielen. "Viele Einigungen vor Gericht könnten am Wegfall des Steuerfreibetrags scheitern", sagte der Gerichtspräsident.
Arbeitsrichter: Firmen müssen mehr für Abfindungen zahlen
Deutsche Unternehmen müssen nach einem Zeitungsbericht künftig möglicherweise größere Abfindungen für ausscheidende Arbeitnehmer zahlen.