Arbeitsrecht: Gabelstapler überladen – Kündigung rechtens

30.06.2009 14:07 Uhr

Der ständige Verstoß eines Arbeitnehmers gegen Sicherheitsbestimmungen des Betriebs rechtfertigt seine Kündigung. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz

Mainz. Der ständige Verstoß eines Arbeitnehmers gegen Sicherheitsbestimmungen des Betriebs rechtfertigt seine Kündigung. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem am gestrigen Montag bekanntgewordenen Urteil. Nach dem Richterspruch stellt dies eine erhebliche Pflichtverletzung dar, die der Arbeitgeber insbesondere dann nicht hinnehmen müsse, wenn entsprechenden Abmahnungen ohne Erfolg geblieben sind (Urteil vom 20. März 2009 ¬ 6 Sa 725/08). Das Gericht wies mit seinem Urteil die Kündigungsschutzklage eines Arbeitnehmers ab. Der Kläger hatte trotz entsprechender Abmahnungen mehrfach gegen betriebliche Sicherbestimmungen zur Vermeidung von Arbeitsunfällen verstoßen. So hatte er beispielsweise einen Gabelstapler mehrfach überladen und Vorschriften zur Vermeidung von Unfällen nicht beachtet. Der Arbeitgeber wollte daher das Fehlverhalten nicht länger hinnehmen und sprach die ordentliche Kündigung aus. Das LAG sah diesen Schritt als rechtmäßig an. Die Richter werteten auch die Interessen des Arbeitgebers an der Einhaltung der Sicherheitsvorschriften höher ein als die Tatsache, dass der 54-jährige Kläger nur noch schwer einen Arbeitsplatz finden wird und dem Betrieb etwa 15 Jahre lang angehörte. Angesichts der Bedeutung der Sicherheitsvorschriften sei die verhaltensbedingte Kündigung gleichwohl sozial gerechtfertigt, heißt es in dem Urteil. (dpa/ak)

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