Anhängerkupplungsschloss reicht nicht aus

Die Klägerin, ein Speditionsunternehmen, hatte den Beklagten beauftragt, Digitalkameras und Camcorder von Trier nach Frankreich zu transportieren. Der Fahrer der Beklagten lud die Fracht auf einen A...
Die Klägerin, ein Speditionsunternehmen, hatte den Beklagten beauftragt, Digitalkameras und Camcorder von Trier nach Frankreich zu transportieren. Der Fahrer der Beklagten lud die Fracht auf einen A...