Alles wird noch schwerer
Die ab 28.04. geltende StVO spricht von "geänderten Regelungen der zuständigen Behörden". Was ändert sich konkret, und was heißt das für die Durchführenden? Was einfach beschrieben ist, sind für die...
Die ab 28.04. geltende StVO spricht von "geänderten Regelungen der zuständigen Behörden". Was ändert sich konkret, und was heißt das für die Durchführenden?
Was einfach beschrieben ist, sind für die Schwergutbranche einschneidende Änderungen. Wie einschneidend, sieht man schon an der Tatsache, dass diese erst am 01.01.2021 in Kraft treten. Konkret wird einem die Möglichkeit genommen, bei der Behörde seinen Antrag zu stellen, in deren Bezirk der Antragsteller Sitz oder Zweigniederlassung hat. Nach der neuen Regelung geht es nur noch bei der Behörde, in deren Bezirk der genehmigungspflichtige Transport beginnt oder endet. Damit konzentriert sich in der Regel alles auf den Anfang der Transportstrecke, mit fatalen Folgen, was Belastung und fehlendes ausgebildetes Personal angeht. Erschwerend kommt aktuell hinzu, dass die betroffenen Behörden neues Personal wegen Corona nicht ausbilden und…