Nach einem Unfall, bei dem das Fahrzeug des Klägers einen Totalschaden erlitt, ging der Ärger erst richtig los. Der Kläger hatte sich nämlich bei einer Autovermietung einen Ersatzwagen angemietet und sollte am Ende auf dem Großteil der Mietkosten sitzen bleiben. Denn die unstreitig zum Schadensersatz verpflichtete Versicherung des Unfallgegners war lediglich bereit, für Mietwagenkosten etwas über 200 Euro zu zahlen. Dem Kläger waren dagegen über 1000 Euro in Rechnung gestellt worden. Doch auch der Gang vor Gericht half wenig. Der Richter rügte ebenfalls, dass der Kläger bei der Anmietung des Wagens gegen seine Schadensminderungspflicht verstoßen hatte und deshalb nur der ortsübliche Mietpreis von der beklagten Versicherung zu erstatten war. Zwar war er nicht verpflichtet, vor der Auswahl der Vermietungsfirma Marktforschung zu betreiben oder den günstigsten Anbieter zu suchen. Allerdings war es zumutbar, zumindest einige wenige telefonische Vergleichsangebote einzuholen. Denn dabei wäre der Kläger sofort auf wesentlich günstigere Tarife gestoßen. Amtsgericht Saalfeld 6. März 2003 Aktenzeichen: 1 C 755/01
AG Saalfeld: Wuchernde Mietkosten
Versicherter missachtet Schadensminderungspflicht