Urteil: Gesellschafter haftet für Falschangabe

03.05.2013 13:18 Uhr
In dem verhandelten Fall der Geschäftsführer eines Unternehmens den Rechtsformzusatz "GmbH" verwendet.

Bei einer Fehlbezeichnung der Rechtsform des Unternehmens muss der Geschäftsführer persönlich für die Schadenersatzforderungen einstehen.

Karlsruhe. Verwendet der Geschäftsführer bei einem Vertragsabschluss den Firmenzusatz „GmbH“, obwohl es sich tatsächlich um eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) handelt, haftet er persönlich für Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis. So entschied der Bundesgerichtshof. In dem verhandelten Fall hatte der Geschäftsführer statt „UG“ die Bezeichnung „GmbH“ für den Abschluss eines Werkvertrags gewählt. Der Auftraggeber verlangte Schadensersatz. Diesen konnte er auch von dem Geschäftsführer persönlich verlangen. Denn dieser hatte den Rechtsschein geweckt, dass der Vertrag mit einer GmbH geschlossen worden sei, was dem Auftraggeber eine Sicherheit vorgaukelte, die nicht vorlag. Eine GmbH hat ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro, eine UG bei Gründung von einem Euro. (ctw)

Urteil vom 12.06.2012
Aktenzeichen: II ZR 256/11

MEISTGELESEN


KOMMENTARE

SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

WEITERLESEN



NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Die VerkehrsRundschau ist eine unabhängige und kompetente Abo-Fachzeitschrift für Spedition, Transport und Logistik und ein tagesaktuelles Online-Portal. VerkehrsRunschau.de bietet aktuelle Nachrichten, Hintergrundberichte, Analysen und informiert unter anderem zu Themen rund um Nutzfahrzeuge, Transport, Lager, Umschlag, Lkw-Maut, Fahrverbote, Fuhrparkmanagement, KEP sowie Ausbildung und Karriere, Recht und Geld, Test und Technik. Informative Dossiers bietet die VerkehrsRundschau auch zu Produkten und Dienstleistungen wie schwere Lkw, Trailer, Gabelstapler, Lagertechnik oder Versicherungen. Die Leser der VerkehrsRundschau sind Inhaber, Geschäftsführer, leitende Angestellte bei Logistikdienstleistern aus Transport, Spedition und Lagerei, Transportlogistik-Entscheider aus der verladenden Wirtschaft und Industrie.