Der Beklagte war als Zusteller beim Kläger beschäftigt. Eines Tages meldete sich der Mann krank. Er bot an, dass seine Ehefrau seinen Job vertretungshalber übernehmen könne. Der Chef willigte ein. Dann kamen ihm Zweifel an der Redlichkeit des Mannes, und er setzte einen Detektiv auf ihn an. Der stellte fest, dass der Beklagte seiner Frau bei der Arbeit half und seine alten Touren selbst übernahm. Vor dem Arbeitsgericht verlangte der Arbeitgeber die Kosten des Detektivs in Höhe von rund 2500 Euro ersetzt. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz gab dem Kläger Recht: Der Arbeitnehmer habe seine arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt und müsse dafür haften. Denn entweder habe der Beklagte trotz einer Erkrankung gearbeitet und damit den Genesungsprozess verzögert oder er sei gar nicht krank gewesen und habe seine Arbeitsunfähigkeit vorgetäuscht, um zusammen mit seiner Frau doppelt zu kassieren. In jedem Fall habe er die Überwachung durch den Detektiv schuldhaft veranlasst. Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil vom 20. August 2008 Aktenzeichen: 7 Sa 197/08
Urteil der Woche: Mitarbeiter muss Detektiv zahlen
Trotz Krankmeldung gearbeitet: Angestellter haftet seinem Chef für Pflichtverletzung und muss die Kosten für den Einsatz eines Detektivs erstatten.