Eine Teilzeitbeschäftigung wird nicht zu einer Vollzeitstelle, nur weil der Arbeitnehmer wiederholt Überstunden leisten musste. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz. In diesem Fall könne nicht ohne weiteres unterstellt werden, der Arbeitsvertrag sei einvernehmlich abgeändert und statt der Teilzeit- eine Vollzeitbeschäftigung vereinbart worden. Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage einer Arbeitnehmerin ab. Die Frau wollte geltend machen, dass sie sich in einem Vollzeitarbeitsverhältnis befinde. Sie hatte argumentiert, der Arbeitgeber habe für sie in den vergangenen Jahren wiederholt Überstunden angeordnet. Das zeige, dass sie tatsächlich als vollbeschäftigt anzusehen sei und sich die vertraglich vereinbarte Teilzeitbeschäftigung durch die Praxis überholt habe. Das LAG sah dies anders. Die Richter hatten grundsätzliche Zweifel, ob sich eine Teilzeitbeschäftigung so ohne weiteres in eine Vollbeschäftigung umwandeln lassen könne. Vielmehr bedürfe es in diesen Fällen des Einverständnisses beider Vertragspartner. Daran fehle es hier. Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil vom 14.11.2007 Aktenzeichen: 7 Sa 523/07
Urteil der Woche: Keine volle Stelle durch Mehrarbeit bei Teilzeit
Eine Teilzeitbeschäftigung wird durch geleistete Überstunden nicht automatisch zur Vollzeitstelle