-- Anzeige --

Urteil der Woche: Kantinenessen erschwindelt - Kündigung unwirksam

12.05.2009 13:20 Uhr

Erschleichen von verbilligtem Essen in der Betriebskantine rechtfertigt nicht automatisch die fristlose Kündigung.

-- Anzeige --

Erschleicht sich ein Arbeitnehmer verbilligtes Essen in der Betriebskantine, darf ihm deshalb nicht gleich fristlos gekündigt werden. Das hat das hessische Landesarbeitsgericht entschieden. Die Richter bestätigten damit ein gleichlautendes Urteil des Arbeitsgerichts und gaben der Klage einer Sachbearbeiterin gegen eine Bank statt. Die fristlose Kündigung der Frau ist damit gegenstandslos. Die Arbeitnehmerin hatte die Krankheit ihres ebenfalls bei der Bank beschäftigten Lebenspartners ausgenutzt, um mit dessen Zutrittskarte in der Kantine drei Euro billiger als regulär Mittag zu essen. Sie hatte selbst keine Zutrittskarte. Deshalb machte ihr die Bank den Vorwurf eines „Betrugsversuchs“. Laut Urteil ist die deshalb ausgesprochene fristlose Kündigung jedoch als weit überzogen anzusehen. Werde der Arbeitgeber nur um ein paar Euro geschädigt, sei eine Abmahnung notwendig, um den Mitarbeiter zu einer Besserung seines Verhaltens zu veranlassen. Auch spreche die lange Beschäftigungsdauer von fast zehn Jahren für die Sachbearbeiterin. (dpa) Hessisches Landesarbeitsgericht Aktenzeichen: 8 Sa 548/08

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Die VerkehrsRundschau ist eine unabhängige und kompetente Abo-Fachzeitschrift für Spedition, Transport und Logistik und ein tagesaktuelles Online-Portal. VerkehrsRunschau.de bietet aktuelle Nachrichten, Hintergrundberichte, Analysen und informiert unter anderem zu Themen rund um Nutzfahrzeuge, Transport, Lager, Umschlag, Lkw-Maut, Fahrverbote, Fuhrparkmanagement, KEP sowie Ausbildung und Karriere, Recht und Geld, Test und Technik. Informative Dossiers bietet die VerkehrsRundschau auch zu Produkten und Dienstleistungen wie schwere Lkw, Trailer, Gabelstapler, Lagertechnik oder Versicherungen. Die Leser der VerkehrsRundschau sind Inhaber, Geschäftsführer, leitende Angestellte bei Logistikdienstleistern aus Transport, Spedition und Lagerei, Transportlogistik-Entscheider aus der verladenden Wirtschaft und Industrie.