Berlin. Im Bundesgesetzblatt vom 18. März 2013 hat das Bundesverkehrsministerium die Neufassung der Gefahrgutkostenverordnung (GGKostV) veröffentlicht. Diese Verordnung ist zum 1. April in Kraft getreten. Sie legt fest, wie hoch die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der für die Beförderung gefährlicher Güter zuständigen Behörden sind.
Wie der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) jetzt in seinem Gefahrgut-Brief mitteilte, ist die ursprünglich angedachte Erweiterung der Gebührenposition 001 nicht Teil der überarbeiteten GGKostV. Somit habe man sowohl eine Tatbestandserweiterung (Gebührenerhebung schon bei leichten und unbedeutenden Verstößen) als auch eine überproportionale Anhebung des Gebührensatzes verhindern können. Dies sei vor allem im Sinne der kleinen und mittleren Unternehmen, so der Verband. (gh)