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Kurzarbeitergeld: Was gilt bis Juli?

10.03.2022 11:15 Uhr
Kurzarbeitergeld
Sozialversicherungsbeiträge sollen beim Kurzarbeitergeld künftig nicht mehr einfach so erstattet werden
© Foto: Flashpic|Jens Krick/picture-alliance

Es soll bei erleichterten Regeln für Kurzarbeit bleiben. Der Bundestag hat dafür einer Verlängerung bis 30. Juni zugestimmt. Beim Thema Sozialversicherungsbeiträge ändert sich aber etwas.

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Die derzeit geltenden erleichterten Regeln zum Kurzarbeitergeld gelten befristet bis zum 31. März. Für eine Fortführung der Regeln hatte die Bundesregierung eine Gesetzesvorlage in den Bundestag eingebracht, die unter anderem die Sonderregeln bis zum 30. Juni verlängert, allerdings nicht alle. Dieser Vorlage hat der Bundestag im Februar zugestimmt.

Was bleibt?

Vorbehaltlich der Zustimmung durch den Bundesrat (zum Redaktionsschluss der VerkehrsRundschau stand diese Entscheidung noch aus) sollen unter anderem die coronabedingt bestehenden Zugangserleichterungen zur Kurzarbeit befristet bis 30. Juni erhalten bleiben. Es reicht also für Unternehmen weiter aus, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten von einem Arbeitsausfall betroffen sind, um Kurzarbeitergeld (KUG) beantragen und erhalten zu können.

Von der Pandemie und den eingeführten befristeten Sonderregeln muss mindestens ein…

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