Krefeld. Er war wegen eines Bandscheibenvorfalls krankgeschrieben, hob aber seine schwangere Frau hoch - und veröffentlichte Fotos davon auf Facebook: Das hat einen Lageristen aus Viersen in Nordrhein-Westfalen jetzt seinen Job gekostet. Der 21-Jährige einigte sich mit seinem bisherigen Arbeitgeber auf einen Vergleich, wie in dieser Woche bekannt wurde. Demnach bleibt es bei einer Kündigung.
Die fristlose Entlassung wurde aber in eine "normale" Aufhebung des Arbeitsverhältnisses umgewandelt. Außerdem erhält der 21-Jährige - inzwischen Vater eines Kindes - eine Abfindung. Ein ursprünglich für diesen Freitag geplanter Verhandlungstermin am Arbeitsgericht Krefeld fällt nach der Einigung aus. Der Lagerist hatte dort seine Kündigung verhindern wollen.
Auf Facebook waren drei Fotos eingestellt, die zeigten, wie der 21-Jährige bei der Hochzeit im Juni seine hochschwangere Braut durch ein ausgeschnittenes Herz trägt. Er war zu diesem Zeitpunkt schon seit einem Monat wegen des Bandscheibenvorfalls krankgeschrieben. Durch diese Aktion habe der Lagerist den Heilungserfolg gefährdet und sich grob genesungswidrig verhalten, hatte der Arbeitgeber - eine Spedition aus Willich - argumentiert. Dass er geheiratet hat, während er krankgeschrieben war, spielte dabei keine Rolle.
Der 1,95 Meter große gekündigte Mann vertrat die Auffassung, er habe seine Ehefrau im Überschwang der Gefühle einmal kurz hochgehoben - das rechtfertige keine Kündigung. "Meine Frau ist 1,67 Meter groß und hat selbst hochschwanger nur 62 Kilo gewogen." Drei Tage nach der Hochzeit bekam er die fristlose Kündigung. Das Kind kam am 5. Juli zur Welt. (dpa/tr)
Krankgeschrieber Lagerist postet Hochzeits-Foto: Kündigung
Den Partner auf Händen tragen - keine gute Idee, wenn man Bandscheibenprobleme hat.