Berlin. Das geplante Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr wird in dieser Legislaturperiode den Bundestag voraussichtlich nicht mehr passieren. Das wurde jetzt aus Regierungskreisen bekannt. Der vorgelegte Gesetzentwurf hatte zu unüberbrückbaren Differenzen geführt. Erst in der neuen Legislaturperiode soll ein neuer Entwurf vorgelegt werden, der zu mehr Akzeptanz führt.
Das Gesetzesvorhaben geht auf eine EU-Richtlinie zurück, die eigentlich bis zum 16. März 2013 in nationales Recht umgesetzt werden sollte. Die Europäischen Vorgaben sehen eine Anhebung der gesetzlichen Verzugszinsen vor und sollen einen Anspruch auf Zahlung eines Pauschalbetrags bei Zahlungsverzug einführen. Darüber hinaus legen sie Höchstgrenzen für vertraglich festgelegte Zahlungsfristen sowie für die Dauer von Abnahme- und Überprüfungsverfahren fest. Damit sollen vor allem kleine und mittlere Unternehmen von den Problemen des Zahlungsverzugs entlastet werden.
In Deutschland wird bereits seit 2012 kontrovers über den entsprechenden Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums diskutiert. Zahlreiche Verbände, vor allem aus Handwerk und Bauwirtschaft, äußerten teils heftige Kritik. Das Gesetz sei schlecht gemacht. Es fehle in vielen Punkten an Klarheit und Eindeutigkeit, so dass unnötige Unsicherheit bei den Unternehmen gestiftet werde. Sollte Deutschland seiner Verpflichtung zur Umsetzung der EU-Richtlinie nicht nachkommen, droht ein Vertragsverletzungsverfahren mit Strafzahlungen. (ir)